|
|
|
|
|
|
Die Stadt Leipzig liegt inmitten des Zusammenflusses der Flüsse: Weiße Elster, Pleiße und Parthe. Weitere Fließgewässer wie: Kleine Luppe, Neue Luppe und Nahle ergänzen das Gewässersystem. Diese Fließgewässer sind Gewässer I. Ordnung.
Die bereits vor Jahrhunderten sichtbare knotenartige Bildung im Schnittbereich der Flüsse führte zu der üblichen Bezeichnung „Wasserknoten Leipzig“, obwohl das ursprüngliche Zentrum der Schnittpunkte im Bereich des Zoologischen Gartens lag und heute am Palmengartenwehr / Elsterbecken konzentriert ist.
Seit jeher war Leipzig durch das Zusammentreffen der Flüsse einer großen Hochwassergefahr ausgesetzt. Eine Minderung dieser Gefahr trat man in den vergangenen Jahrzehnten entgegen, wobei Maßnahmen hinsichtlich der Gewässerregulierung durchgeführt worden. In diesem Zusammenhang wurden Gewässerprofile ausgebaut sowie steuerbare Hoch- und Umflutsysteme geschaffen. Darauf basieren die heutigen Wasserläufe der Stadt mit ihren Anlagen.
Umweltgerechter nachhaltiger Hochwasserschutz besteht aus einem ganzen Maßnahmebündel. Dazu zählen sinnvoll verknüpfte Maßnahmen des natürlichen Hochwasserrückhaltes im Einzugsgebiet (Auen) wie auch dem technischen Hochwasserschutz durch Deiche, mobilen Hochwasserschutzsystemen, Rückhaltebecken und Talsperren.
Pleiße und Weiße Elster können bei ergiebigen Niederschlägen, die im Vogtland und Ostthüringen fallen, dennoch erhebliche Wassermengen in ihren Gewässerbetten führen. Kommt zu diesem Abfluss noch zusätzlich Niederschlagswasser aus dem Leipziger Raum dazu, vergrößert sich die Gefahr von Überschwemmungen im Stadtgebiet. Deshalb ist es von großer Bedeutung für den Hochwasserschutz der Stadt, den Abfluss des Stadtgebietes über die kommunalen Gewässer (Gewässer II. Ordnung) zeitverzögert abzugeben. Die Gesamtlänge der Gewässer II. Ordnung beträgt immerhin fast 180.000 m.
Der Hochwasserschutz an den Gewässern II. Ordnung hat folgende Ziele:
- Zurückhaltung der Niederschläge und verzögertes Ableiten in die Gewässer I. Ordnung
- Gesteuertes und kontrolliertes Ableiten der Wassermengen bei außergewöhnlichen Niederschlagssituationen im Stadtgebiet
Maßnahmen zur Gewährleistung sind dabei:
- Die Beräumung der Gewässer
- Die Entkrautung der Gewässersohle
- Die Entschlämmung der Gewässer
- Das Anlegen von Grabentaschen zur zusätzlichen Stauraumgewinnung
- Anlegen zusätzlicher Retentionsflächen
- Nutzung vorhandener Teiche als zusätzlicher Stauraum
- Das Abflachen der Böschungen
- Die Verschwenkung der Grabenverläufe (gewundener Verlauf).
|